CDU Stadtverband Eppelheim - Archiv der Jahre 2007 - 2017
 


 

 

 

 

 

 

 



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Wahl und Bestellung einer Amtsverweserin rechtswidrig

Eine große Zahl von Eppelheimer Bürgerinnen und Bürgern war der Einladung der CDU gefolgt und zur Monatsversammlung gekommen.

Der Vorsitzende des Stadtverbandes der CDU Eppelheim, Volker Wiegand, freute sich, unter den über 50 Interessierten auch die Hälfte der Mitglieder des Eppelheimer Gemeinderates begrüßen zu dürfen. Leider konnte aufgrund eines Trauerfalls der Fraktionssprecher der CDU Gemeinderatsfraktion, Trudbert Orth, nicht vortragen. An seiner Stelle sprach Stadträtin Martina Rubik-Kreutzfeldt über die Wahlanfechtung und deren Folgen. Nicht nur als Stadträtin sondern auch als Staatsanwältin stellte sie klar, dass es Gesetze gibt und dass sich der Gemeinderat an diese zu halten hat. Sie wies darauf hin, dass eine Amtsverweserin nicht gewählt werden kann, wenn noch ein Bürgermeister im Amt ist. Auf Nachfrage eines Bürgers antwortete sie „Da ist es vollkommen belanglos, ob einem das Vorgehen des Bürgermeisters gefällt oder nicht“. Martina Rubik-Kreutzfeldt sieht das Verhalten der CDU Fraktion im Einklang mit dem geltenden Recht. „Unsere Position deckt sich mit der des Kommunalrechtsamts, welches klar gestellt hat, dass die Wahl und Bestellung eines Amtsverwesers durch den Gemeinderat rechtswidrig ist, solange Bgm. Dieter Mörlein die Amtsgeschäfte des Bürgermeisters der Stadt Eppelheim nach § 42 Abs. 5 GemO fortführt.“

Dieser Paragraph wurde im Verlauf der Diskussion als „verstaubt“ in Frage gestellt, was von Volker Wiegand mit einem Zitat aus dem Kommentar zur Gemeindeordnung aus dem Januar 2012 ausgeräumt wurde. Hier heißt es: „Der Bürgermeister hat grundsätzlich das Recht und bedingt auch die Pflicht, die Geschäfte nach Freiwerden seiner Stelle so lange weiter zu führen, bis die gesetzlichen Voraussetzungen für den Amtsantritt des neu gewählten Bürgermeisters gegeben sind, d. h. also die Rechtsgültigkeit der Wahl festgestellt ist.“ Martina Rubik-Kreutzfeldt stellte nochmals klar: An einem rechtswidrigen Beschluss wollte sich die Mehrheit der CDU Fraktion nicht beteiligen. Wiegand verwahrte sich gegen Vorwürfe, seine Partei fördere mit Ihrem Verhalten Politikverdrossenheit. „Diejenigen, die Recht und Gesetz nicht anerkennen wollen, sorgen unseres Erachtens für Politikverdrossenheit. Aussagen wie „deutlich demokratischer legitimiert“ zeugen vom fehlendem Rechtsverständnis“ so Wiegand weiter. Recht ist nicht das, was SPD und Grüne und Leserbriefschreiber gerne hätten, sondern was im Gesetz steht. Über Auslegung der Gesetze bestimmen Gerichte und nicht Kommunalpolitiker oder persönliche Meinungen. „Und wenn man mit dem Gesetz, in diesem Fall der Gemeindeordnung, nicht einverstanden ist, hätten Grün-Rot in der vergangenen Legislaturperiode den Paragraphen 42 auf Landesebene ändern oder abschaffen können, man hat ja ausführlich das Bürgermeisterwahlgesetz geändert“ so Wiegand.

Zum Abschluss dankte Volker Wiegand der Referentin Martina Rubik-Kreutzfeldt für deren engagierten Vortrag und den Anwesenden für die größtenteils sachlichen Beiträge.


Foto: Volker Wiegand, Martina Rubik-Kreutzfeldt                     (Foto: CDU Eppelheim)

 

 

 

 

 
 
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