Eine große Zahl von Eppelheimer Bürgerinnen und Bürgern war
der Einladung der CDU gefolgt und zur Monatsversammlung
gekommen.
Der Vorsitzende des Stadtverbandes der CDU Eppelheim, Volker
Wiegand, freute sich, unter den über 50 Interessierten auch
die Hälfte der Mitglieder des Eppelheimer Gemeinderates
begrüßen zu dürfen. Leider konnte aufgrund eines Trauerfalls
der Fraktionssprecher der CDU Gemeinderatsfraktion, Trudbert
Orth, nicht vortragen. An seiner Stelle sprach Stadträtin
Martina Rubik-Kreutzfeldt über die Wahlanfechtung und deren
Folgen. Nicht nur als Stadträtin sondern auch als
Staatsanwältin stellte sie klar, dass es Gesetze gibt und
dass sich der Gemeinderat an diese zu halten hat. Sie wies
darauf hin, dass eine Amtsverweserin nicht gewählt werden
kann, wenn noch ein Bürgermeister im Amt ist. Auf Nachfrage
eines Bürgers antwortete sie „Da ist es vollkommen
belanglos, ob einem das Vorgehen des Bürgermeisters gefällt
oder nicht“. Martina Rubik-Kreutzfeldt sieht das Verhalten
der CDU Fraktion im Einklang mit dem geltenden Recht.
„Unsere Position deckt sich mit der des Kommunalrechtsamts,
welches klar gestellt hat, dass die Wahl und Bestellung
eines Amtsverwesers durch den Gemeinderat rechtswidrig ist,
solange Bgm. Dieter Mörlein die Amtsgeschäfte des
Bürgermeisters der Stadt Eppelheim nach § 42 Abs. 5 GemO
fortführt.“
Dieser Paragraph wurde im Verlauf der Diskussion als
„verstaubt“ in Frage gestellt, was von Volker Wiegand mit
einem Zitat aus dem Kommentar zur Gemeindeordnung aus dem
Januar 2012 ausgeräumt wurde. Hier heißt es: „Der
Bürgermeister hat grundsätzlich das Recht und bedingt auch
die Pflicht, die Geschäfte nach Freiwerden seiner Stelle so
lange weiter zu führen, bis die gesetzlichen Voraussetzungen
für den Amtsantritt des neu gewählten Bürgermeisters gegeben
sind, d. h. also die Rechtsgültigkeit der Wahl festgestellt
ist.“ Martina Rubik-Kreutzfeldt stellte nochmals klar: An
einem rechtswidrigen Beschluss wollte sich die Mehrheit der
CDU Fraktion nicht beteiligen. Wiegand verwahrte sich gegen
Vorwürfe, seine Partei fördere mit Ihrem Verhalten
Politikverdrossenheit. „Diejenigen, die Recht und Gesetz
nicht anerkennen wollen, sorgen unseres Erachtens für
Politikverdrossenheit. Aussagen wie „deutlich demokratischer
legitimiert“ zeugen vom fehlendem Rechtsverständnis“ so
Wiegand weiter. Recht ist nicht das, was SPD und Grüne und
Leserbriefschreiber gerne hätten, sondern was im Gesetz
steht. Über Auslegung der Gesetze bestimmen Gerichte und
nicht Kommunalpolitiker oder persönliche Meinungen. „Und
wenn man mit dem Gesetz, in diesem Fall der Gemeindeordnung,
nicht einverstanden ist, hätten Grün-Rot in der vergangenen
Legislaturperiode den Paragraphen 42 auf Landesebene ändern
oder abschaffen können, man hat ja ausführlich das
Bürgermeisterwahlgesetz geändert“ so Wiegand.
Zum Abschluss dankte Volker Wiegand der Referentin Martina
Rubik-Kreutzfeldt für deren engagierten Vortrag und den
Anwesenden für die größtenteils sachlichen Beiträge.
Foto: Volker Wiegand, Martina Rubik-Kreutzfeldt (Foto: CDU Eppelheim)
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