CDU Stadtverband Eppelheim - Archiv der Jahre 2007 - 2017
 


 

 

 

 

 

 

 

 



Archiv


 

Vorsorge- und Betreuungsvollmacht



Zur Monatsversammlung hatte diesmal die CDU Eppelheim die Justitzrätin und Notarin Claudia Stauffer eingeladen zum Thema „Vorsorge- und Betreuungsvollmacht“. Ein Thema dem wir uns alle stellen sollten um später mögliche Überraschungen zu vermeiden. Frau Stauffer referierte in einer sehr gut verständlichen Art. Einige markante Punkte werden im Folgenden wiedergegeben.

Durch eine Gesetzänderung vor einigen Jahren sind auch „enge“ Angehörige zum handeln nur berechtigt, wenn sie durch eine Vollmacht des Betroffenen ermächtigt sind. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Ehegatten oder Kinder ohne weiteres zur Vertretung berechtigt sind. Jeder Erwachsene sollte deshalb Vorsorge für den Betreuungsfall treffen, entweder durch Erteilung von Vollmachten an Vertrauenspersonen oder bei Fehlen von Vertrauenspersonen mittels der Betreuungsverfügung. Kommt es zu einer amtlichen Anordnung einer Betreuung, sind damit in der Regel auch empfindliche Kosten verbunden.

Die Vorsorgevollmacht dient dazu, Vorsorge für den Betreuungsfall (d.h. man ist z.B. bewusstlos oder nicht mehr ansprechbar) zu treffen. Sie kann deshalb die Anordnung einer Betreuung verhindern. Innerhalb der Vorsorgevollmacht können die einzelnen Aufgabenbereiche individuell gemäß den persönlichen Wünschen geregelt werden. Z.B. könnte ein Kind die Vermögensvollmacht alleine oder aber auch zusammen mit einem anderen oder allen Geschwistern erhalten. Ein anders Kind könnte z.B. für die Pflege die Vollmacht erhalten. Ebenfalls sollte eine Patientenverfügung für den Fall der dauernden Bewußtlosigkeit nicht fehlen. Hier sollte z.B. geregelt werden welche medizinische Leistung erbracht oder ausgesetzt werden sollen. Z.B. Beschränkung auf schmerzlindernde Maßnahmen.

Es gibt eine Vielzahl von Vordrucken die man selbst umgestalten und dann im eigenen Safe unterschrieben aufbewahren könnte. Der bessere und sicherer Weg ist eine notarielle Beratung und Beurkundung mit amtlicher Hinterlegung.

Wir alle wünschen und hoffen, dass für uns selbst diese Maßnahmen nie erforderlich werden. Die Erfahrungen lehren uns leider etwas anderes. Vorsorgen ist besser als nichts mehr tun zu können, weil der Gesundheitszustand der betroffenen Person die Geschäftsfähigkeit nicht mehr erlaubt.