Zur Monatsversammlung hatte diesmal die
CDU Eppelheim die Justitzrätin und Notarin Claudia Stauffer
eingeladen zum Thema „Vorsorge- und Betreuungsvollmacht“.
Ein Thema dem wir uns alle stellen sollten um später
mögliche Überraschungen zu vermeiden. Frau Stauffer
referierte in einer sehr gut verständlichen Art. Einige
markante Punkte werden im Folgenden wiedergegeben.
Durch eine Gesetzänderung vor einigen Jahren sind auch
„enge“ Angehörige zum handeln nur berechtigt, wenn sie durch
eine Vollmacht des Betroffenen ermächtigt sind. Es ist ein
weit verbreiteter Irrtum, dass Ehegatten oder Kinder ohne
weiteres zur Vertretung berechtigt sind. Jeder Erwachsene
sollte deshalb Vorsorge für den Betreuungsfall treffen,
entweder durch Erteilung von Vollmachten an
Vertrauenspersonen oder bei Fehlen von Vertrauenspersonen
mittels der Betreuungsverfügung. Kommt es zu einer amtlichen
Anordnung einer Betreuung, sind damit in der Regel auch
empfindliche Kosten verbunden.
Die Vorsorgevollmacht dient dazu, Vorsorge für den
Betreuungsfall (d.h. man ist z.B. bewusstlos oder nicht mehr
ansprechbar) zu treffen. Sie kann deshalb die Anordnung
einer Betreuung verhindern. Innerhalb der Vorsorgevollmacht
können die einzelnen Aufgabenbereiche individuell gemäß den
persönlichen Wünschen geregelt werden. Z.B. könnte ein Kind
die Vermögensvollmacht alleine oder aber auch zusammen mit
einem anderen oder allen Geschwistern erhalten. Ein anders
Kind könnte z.B. für die Pflege die Vollmacht erhalten.
Ebenfalls sollte eine Patientenverfügung für den Fall der
dauernden Bewußtlosigkeit nicht fehlen. Hier sollte z.B.
geregelt werden welche medizinische Leistung erbracht oder
ausgesetzt werden sollen. Z.B. Beschränkung auf
schmerzlindernde Maßnahmen.
Es gibt eine Vielzahl von Vordrucken die man selbst
umgestalten und dann im eigenen Safe unterschrieben
aufbewahren könnte. Der bessere und sicherer Weg ist eine
notarielle Beratung und Beurkundung mit amtlicher
Hinterlegung.
Wir alle wünschen und hoffen, dass für uns selbst diese
Maßnahmen nie erforderlich werden. Die Erfahrungen lehren
uns leider etwas anderes. Vorsorgen ist besser als nichts
mehr tun zu können, weil der Gesundheitszustand der
betroffenen Person die Geschäftsfähigkeit nicht mehr
erlaubt.
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